Hundeführerschein

Theoretische und praktische Sachkundeprüfung

nach dem niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Bei uns haben sie die Möglichkeit die Prüfung für den niedersächsischen Hundeführerschein abzulegen. Beide Teile werden von unserer vom Ministerium anerkannten Sachkundeprüferin gemäß §3 NHundG abgenommen.

Auf die theoretische Prüfung können Sie sich selbst vorbereiten. Es gibt zahlreiche Bücher und Seiten im Internet. Wir helfen gern bei der Suche.

Wir bereiten sie gerne auf die  praktische Prüfung vor und beginnen damit bereits in den Welpenkursen. Aber auch bei späterem Einstieg gibt es Kurse zur Vorbereitung.

Sowohl an der theoretischen als auch an der praktischen Prüfung können sie auch ohne vorherigen Besuch unserer Hundeschule teilnehmen.

Theoretische Sachkundeprüfung

Sie besteht aus 35 Single-Choice-Fragen aus insgesamt 5 Themenbereichen, zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Die Prüfung erfolgt bei uns computergestützt, d.h. sie erhalten das Ergebnis, die Auswertung und ihre Bescheinigung direkt im Anschluss.Die theoretische Sachkunde muss vor Anschaffung des Hundes abgelegt werden und kann bei Nichtbestehen wiederholt werden.

Kosten 60 €

Praktische Sachkundeprüfung

Die praktische Prüfung soll ein Jahr, nachdem der Hund eingezogen ist abgelegt werden. Der Hundehalter soll zeigen dass er verantwortungsvoll handelt und seinen Hund jederzeit kontrollieren kann.

Sie findet an mindesten zwei verschiedenen Orten statt und kann erst nach der bestandenen theoretischen Sachkunde abgelegt werden.Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden.

Kosten 65 €

Wer muss die Prüfung ablegen?

Alle Personen, die ihr Leben mit einem Hund teilen wollen, müssen eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung nach dem NHundG nachweisen.

Ausgenommen sind Hundehalter, die innerhalb der letzten 10 Jahre nachweislich mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Am 25.05.2011 hat der niedersächsische Landtag eine Neufassung des niedersächsischen Hundegesetzes verabschiedet welches am 01.07.2011 in Kraft getreten ist. 

Verpflichtend für jeden Hundehalter ist seit dem 01.07.2011 die

Versicherungspflicht  (ab dem Alter von 6 Monaten, Deckungssumme Personenschäden mindestens 500.000 Euro, Sachschäden mindestens 250.000 Euro)

Kennzeichnungspflicht  (ab dem Alter von 6 Monaten  elektronische Kennzeichnung durch Transponder (Mikrochip).

Seit dem 01.07.2013 besteht die

Mitteilungspflicht  Alle Hunde in Niedersachsen müssen dem zentralen Register gemeldet werden.

Die Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin/der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.

Das Hunderegister ist unter www.hunderegister-nds.de zu finden.

Sachkundenachweispflicht  Wer in den letzten zehn Jahren nicht mindestens zwei Jahre lang nachweislich einen Hund gehalten hat,  muss seine Sachkunde in Theorie und Praxis nachweisen (theoretische Sachkunde vor Anschaffung des Hundes, praktische Sachkunde innerhalb des ersten Jahres)

Haben sie Fragen zum Hundegesetz? Nehmen sie Kontakt zu uns auf, wir beraten sie gerne!

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